Das Projekt „Netzwerk FAMILIE - ARBEIT - MITTELSTAND im MÜNSTERLAND – FAMM“ ist abgeschlossen. Diese Projektwebsite www.fam-muensterland.de steht weiterhin für alle Interessierten offen, sie wird allerdings nicht mehr aktualisiert.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch nach Projektabschluss für uns und unsere Partnerorganisationen ein wichtiges Anliegen. Verfolgen Sie auf unserer Homepage www.heurekanet.de, wie wir die Vereinbarkeit in der Gesundheitswirtschaft mit dem Projekt ampaq und im Maschinen- und Anlagenbau mit dem Projekt FAM²TEC voranbringen.


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FAMM Webseite am 26.04.2024
Preise

Preise

(Stand 22. September 2010)

Dem Mittelstand verpflichtet - dies drückt sich nicht nur in der mittelstandsorientierten Gewichtung der Bewertungskriterien und dem schlanken Prüfverfahren aus, sondern auch in einem überzeugenden Preis-Leistungsverhältnis.

Stempel
Das Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Mittelstand" passt bereits in das Kostengerüst zum Beispiel eines kleinen Handwerksbetriebs, eines EDV-Dienstleisters oder eines Einzelhändlers. Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern (einschl.) zahlen für das gesamte Verfahren 980 Euro netto - ohne weitere verdeckte Kosten natürlich.

Die Preise für die Teilnahme am Prüfverfahren sind nach Unternehmensgrößen wie folgt gestaffelt und

bis 10 Personen:
 980 €
bis 50 Personen:  1500 €
bis 120 Personen:
 1980 €
bis 250 Personen:
 2500 €
über 250 Personen:  Preis auf Anfrage
In den Jahren 2010 und 2011 wird keine Mehrwertsteuer berechnet und ausgewiesen.

Die Anzahl der Personen errechnet sich anhand der der letzten Meldung zur Berufsgenossenschaft. Zu den dort gemeldeten (und versicherten) Personen gehören alle Arbeitnehmer der Unternehmen, Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte, ABM-Kräfte und auch Geschäftsführer. Näheres regelt die jeweilige Berufsgenossenschaft auf gesetzlicher Basis. Bei der Ermittlung der Anzahl der Personen spielt weder die Lohnsumme noch die Anzahl der Arbeitsstunden eine Rolle.
Bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts bzw. deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften können die Personen, die ehrenamtlich tätig sind, bei der Ermittlung der Unternehmensgröße herausgerechnet werden.

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Im Fokus: KMU
Das Projekt FAMM verwendet einen Teil der Ressourcen auf die Entwicklung und Implementierung eines Qualitätssiegels, das besonders auf die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen ausgerichtet ist. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden definiert als Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen. Mehr

Unser Qualitätssiegel ist zwar auch für größere Unternehmen geeignet, wir bitten aber um Verständnis, dass die Ressourcen dieses Projektes in erster Linie für KMU bestimmt sind. Sollten Sie ein größeres Unternehmen vertreten, setzen Sie sich bitte zur Abklärung der Möglichkeit einer Zertifizierung mit Herrn Marcus Flachmeyer in Verbindung.

Projektgebiet: Münsterland
Das FAMM-Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und durch die Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorfdorf kofinanziert. Wir bitten daher um Verständnis, dass die Möglichkeit der gebührenfreien Zertifizierung bis zum 30. Juni 2011 kleinen und mittleren Unternehmen aus den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf vorbehalten ist.

Dauer des Verfahrens
Wichtig ist, dass sich die Unternehmen ausreichend Zeit für die Sensibilisierung und Information der Mitarbeiter/-innen, die Durchführung der Mitarbeiterbefragung und die Bearbeitung des Unternehmensfragebogens nehmen. Für die Auswertung der Fragebögen muss ein Zeitraum von ca. 3 Wochen einkalkuliert werden, danach kann unmittelbar der Vor-Ort-Termin durchgeführt werden. Für die Erstellung des Abschlussberichts und die Ausgabe des Qualitätssiegels ist ein Zeitraum von ca. 3 Wochen zu rechnen. Die gebührenfreie Teilnahme ist nur möglich, wenn der Zertifizierungsprozess bis zum 30. Juni 2011 vollständig abgeschlossen werden kann.

Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter/-innen
Die Anzahl der Personen ist vom Unternehmen anhand der der letzten Meldung zur Berufsgenossenschaft anzugeben. Zu den dort gemeldeten (und versicherten) Personen gehören alle Arbeitnehmer der Unternehmen, Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte, ABM-Kräfte und auch Geschäftsführer. Näheres regelt die jeweilige Berufsgenossenschaft auf gesetzlicher Basis. Bei der Ermittlung der Anzahl der Personen spielt weder die Lohnsumme noch die Anzahl der Arbeitsstunden eine Rolle.
Achtung: Bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts bzw. deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften können die Personen, die ehrenamtlich tätig sind, bei der Ermittlung der Unternehmensgröße herausgerechnet werden.