Das Projekt „Netzwerk FAMILIE - ARBEIT - MITTELSTAND im MÜNSTERLAND – FAMM“ ist abgeschlossen. Diese Projektwebsite www.fam-muensterland.de steht weiterhin für alle Interessierten offen, sie wird allerdings nicht mehr aktualisiert.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch nach Projektabschluss für uns und unsere Partnerorganisationen ein wichtiges Anliegen. Verfolgen Sie auf unserer Homepage www.heurekanet.de, wie wir die Vereinbarkeit in der Gesundheitswirtschaft mit dem Projekt ampaq und im Maschinen- und Anlagenbau mit dem Projekt FAM²TEC voranbringen.


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FAMM Webseite am 26.04.2024
Hilfen für die Praxis

Potenzialberatung und Arbeitszeitberatung in NRW

Das Land NRW hat mit der Potenzialberatung und der Arbeitszeitberatung zwei arbeitsmarktpolitische Instrumente bzw. Programme aufgelegt, die – allgemein gesprochen -  Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mehr und mehr geraten in jüngster Zeit dabei auch Beratungsprozesse in den Förderfokus, die auf die partizipative Entwicklung einer familienbewussten Personalpolitik und die Vorbereitung ihrer Umsetzung abzielen.
Falls Ihr Unternehmen in punkto familienbewusster Personalpolitik eher am Anfang steht, bietet es sich an, mit der Potenzialberatung einzusteigen. Gefördert werden Zuschüsse zu den Beratungstagen in Höhe von 50 %, höchstens jedoch 500,- EUR pro Beratungstag. Die Anzahl der bewilligten Beratungstage ist abhängig von der Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten (maximal 10 Beratungstage für Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, maximal 15 Beratungstage für Unternehmen ab 50 Beschäftigten).

Unternehmen, die bereits auf gutem Wege sind und speziellen Beratungsbedarf hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitszeit haben, sollten eine Arbeitszeitberatung mit Schwerpunkt Verbindung von Familie und Beruf in Anspruch nehmen. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung neuer, flexibler Arbeitszeitmodelle in Ihr Unternehmen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Arbeitszeitberatung mit einer Anteilfinanzierung von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beratungstage, jedoch höchstens mit einem Zuschuss in Höhe von € 500,- pro Beratungstag. Auch hier ist die Anzahl der  bewilligten Beratungstage abhängig von der Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten, und zwar für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 6 Tage und für Betriebe ab 50 Beschäftigten bis zu 9 Tage. Bitte beachten Sie: Wurde im Zeitraum von 3 Jahren vor Antragstellung eine  Potenzialberatung gefördert, vermindert sich die Höchstzahl der geförderten Arbeitszeitberatungstage bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten um 2, bei sonstigen Unternehmen um 3 Beratungstage. Das gilt ebenso für die Beantragung von Potenzialberatung nach erfolgter Arbeitszeitberatung.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu Ihren Ansprechpartnern finden Sie unter

http://www.gib.nrw.de/arbeitsbereiche/beschaeftigungsfaehigkeit/
potenzialberatung?darstellungsart=themen&fieldset=programm