Martina L., jung, ledig suchte seit langem eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz. Qualifizierter Schulabschluss, motiviert, einsatzbereit, 23 Jahre und alleinerziehende Mutter von Max (3). Eine Vollzeitausbildung war mit der Betreuung des Kindes dennoch nicht zu vereinbaren. Also, was tun?
Im System der beruflichen Ausbildung waren junge Menschen mit
Familienverantwortung bis vor einigen Jahren kaum vorgesehen. Dabei ist
eine qualifizierte Berufsausbildung die wichtigste Voraussetzung für
eine eigenständige Lebensperspektive. Seit längerem wurde in
Modellprojekten die Ausbildung in Teilzeit erprobt, und sie hat sich
bewährt. Jetzt können insbesondere junge Mütter und Väter bis zu 25
Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung erlangt haben,
diese Chance bekommen.
Martina traf bei ihren Bewerbungen auf einen mittelständischen
Arbeitgeber im Kreis Borken, der von diesen flexiblen Möglichkeiten
wusste und der stellte die junge Mutter dann auch ein.
Der Inhaber des kleinen Unternehmens ist zufrieden mit dieser Lösung,
da für seine betrieblichen Belange eine Mitarbeiterin (Auszubildende)
in Teilzeit völlig ausreicht und da er der Überzeugung ist, dass
Martina durch ihr Muttersein Fähigkeiten wie Verantwortungsbewusstsein
und Organisationsfähigkeit ausgebaut hat, die ihr auch im Job Vorteile
bringen.
Die Arbeitszeiten werden gemeinsam zwischen den Auszubildenden und den
Betrieben festgelegt. Hierbei müssen die Berufsschultage, die
Bedürfnisse des Betriebs und die Möglichkeiten der Auszubildenden
berücksichtigt werden.
Die Vergütung beträgt 75 Prozent des normalen Ausbildungsgehalts und
wird vom Betrieb gezahlt. Die Auszubildenden können
Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld für sich selbst und ihr Kind
beantragen.
Martina L. arbeiten seit nunmehr 18 Monaten in ihrem Beruf und an ihrer
Ausbildung. Zusammen mit ihrem Arbeitgeber kann sie die flexible
Arbeitszeit, für sich planen und somit Ausbildung und Privatleben und -
natürlich - auch Max unter einen Hut bekommen. „Noch ein Jahr, dann bin
ich fertig!“ freut sie sich nach der erfolgreich absolvierten
Zwischenprüfung.
Infos gibt es unter anderem bei den Ausbildungsberater von IHK und
Handwerkskammer sowie bei der Agentur für Arbeit. Bei Bewerbern aus dem
SGB II-Bereich berät auch der zuständige Fallmanager des Servicepunkt
Arbeit. Fragen zum Thema Veronika Droste vom Netzwerk auch unter
Telefon 02561/ 97999 61 und droste@netzwerk-westmuensterland.de.