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FAMM-Newsletter

März 2010


Panorama



ESF-Umsetzung in NRW: Halbzeitbilanz

FAMM-Projekt präsentiert sich in der Bilanz-Konferenz am 4. März 2010 in Wuppertal

Zur Halbzeit der aktuellen ESF-Förderphase fand am 4. März 2010 in der Historischen Stadthalle Wuppertal eine Bilanz-Konferenz mit über 300 Gäste von arbeitsmarktpolitischen Partnern und Projektträgern statt. Auf Einladung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales präsentierten Marcus Flachmeyer und Dr. Julia aus der Wiesche das FAMM-Projekt innerhalb des Veranstaltungsteils „Der Europäische Sozialfonds in der Praxis“.

In seinem Einführungsreferat hob Minister Karl-Josef Laumann die Bedeutung des Europäischen Sozialfonds für die Landesarbeitsmarktpolitik hervor, was alleine schon durch einen Blick auf die Finanzmittel deutlich wird. Demnach steht dem Land Nordrhein-Westfalen für die Förderphase 2007 bis 2013 eine Summe von 684 Millionen Euro zur Verfügung, von denen bis Ende 2009 bereits 245 Millionen Euro bewilligt werden konnten. Dabei gelte – so Laumann – immer der Leitsatz: „Vorrang für reguläre Beschäftigung“.

Dem folgt das FAMM-Projekt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur ein Schlüssel zur Sicherung des Fachkräfebedarfs in der Region, sondern aus der Sicht von Müttern und Vätern mehr denn je eine notwendige Voraussetzung in der Gestaltung ihres Lebensalltags. Marcus Flachmeyer und Julia aus der Wiesche stellten das FAMM-Projekt dann auch am MAGS-Stand zum Handlungsprogramm "Brücken bauen in den Beruf" vor. In vielen Einzelgesprächen mit Fachleuten von Projektträgern und arbeitsmarktpolitischen Akteuren erläuterten sie den integralen arbeitsmarktpolitischen Ansatz, wie er sich in dem Dreiklang „Familie – Arbeit – Mittelstand“ ausdrückt. In den Diskussionen wurde einmal mehr auch deutlich, dass den Initiatoren um den MdB Karl Schiewerling zu Beginn der ESF-Förderphase im Jahre 1997 ein in vielerlei Hinsicht innovativer Projektentwurf gelungen ist.

Einladung
Bericht FAMM
Bericht Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales



Vereinbarkeit von Familie, Studium und Karriere

Veranstaltung „Bitte mit Familie - Hochschulen im Wandel“

Rund sieben Prozent aller Studierenden an deutschen Hochschulen haben ein Kind unter 15 Jahren. Mehr als die Hälfte von ihnen ist neben dem Studium erwerbstätig, jede vierte studentische Mutter erzieht ihr Kind allein. Überdurchschnittlich oft führt die Dreifachbelastung aus Kind, Studium und Job zur Unterbrechung oder sogar zum Abbruch des Studiums. Diese Entwicklung geht nicht nur zulasten der Studierenden, sondern auch der Hochschulen: Im Wettbewerb um die klügsten Köpfe ist mangelnde Familienorientierung ein Standortnachteil. Daher müssen neue Serviceangebote entwickelt werden. Lokale Bündnisse sind dabei wegweisende Partner. Zum Beispiel gestalten sie gemeinsam mit den Hochschulen die Öffnungszeiten der universitären Betreuungseinrichtungen flexibler oder entwickeln Sonderstudienpläne. Einige Hochschulen haben bereits eigene innovative Projekte zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Karriere an der Universität auf die Beine gestellt. Acht besonders erfolgreiche Konzepte werden im März 2010 in Berlin auf der Tagung "Bitte mit Familie – Hochschulen im Wandel" präsentiert, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten.

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Familienfreundlichkeit gegen Fachkräftemangel

Ostwestfalen: Familienfreundlichkeit wird für Kommunen zum wichtigen Standortfaktor

Für die meisten Kommunen in Ostwestfalen ist Familienfreundlichkeit neben Bildungs- und Arbeitsplatz-Angeboten das wichtigste Merkmal einer attraktiven Region. Das geht aus einer Befragung von 54 Städten und Gemeinden im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld hervor. Von den 54 Kommunen hatten sich 43 Städte und Gemeinden an der Studie beteiligt. Betrachtet wurden die Aspekte Betreuung vor und im Schulalter, weitere Betreuungsformen, Service für Familien, Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Gesundheit und Sicherheit. Für junge Familien, die im Fokus der Betrachtung standen, ist das Thema Kinderbetreuung besonders wichtig. Ein weiteres Ergebnis war die Kooperationen zwischen Kommunen und Unternehmen beim Thema Betreuung von Familien noch stärker zu erweitern.

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Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV

Bundesverfassungsgerichts: Berechnung der Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig

Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV erklärte die Bundesministerin: "Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden." Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar entschieden, dass die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig ist und ab dem 01. Januar 2011 eine Neuregelung gelten muss. "Für mich als Familienministerin gibt es über dieses Urteil hinaus aber noch einen zweiten, wichtigeren Aspekt: es hat Bedeutung für Familienleistungen, wie Kindergeld und Kinderzuschlag. Familienpolitik ist weit mehr als Sozialpolitik", sagte Kristina Köhler. "Wir dürfen die Diskussion über das Existenzminimum für Kinder und deren Situation nicht verengen auf Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Wir müssen auch die Familien im Blick behalten, die Monat für Monat ohne staatliche Transferleistungen selbst über die Runden kommen. Die Kinder in diesen Familien brauchen auch Unterstützung – zum Beispiel in Gestalt von Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerlichen Regelungen. Wir dürfen nicht diejenigen bestrafen, die Verantwortung für Kinder übernehmen und hart für den Unterhalt der Familie arbeiten", so die Bundesfamilienministerin weiter.

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Rechtsanspruch auf zweijährige Familienpflegezeit?

Stark diskutiertes neues Modell der Bundesfamilienministerin

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege weiterhin zu fördern, plant die Bundesfamilienministerin eine gesetzliche Familien-Pflegezeit. So sollen Arbeitnehmer künftig zwei Jahre lang 50 Prozent arbeiten, aber 75 Prozent Ihres Gehalts weiterverdienen. Später müssten sie dann wieder voll arbeiten, bekämen aber weiterhin 75 Prozent des Gehalts, bis das Gehaltskonto wieder ausgeglichen ist. Gerade ältere Menschen haben verstärkt den Wunsch, zu Hause von ihren Familienangehörigen gepflegt zu werden. Doch viele Arbeitnehmer fürchten die dadurch entstehenden finanziellen Nachteile. Deshalb möchte Kristina Schröder einen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine Familien-Pflegezeit von zwei Jahren Dauer einführen.

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Ausbau der Kinderbetreuung geht in NRW voran

Meldung aus dem NRW Ministerium für Generation, Familie, Frauen und Integration

Bisher wurden in NRW 132 Millionen Euro für den Um-, Neu- und Ausbau der Angebote von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ausgezahlt. Die Mittel stammen aus dem U3-Programm des Bundes, den Landesmitteln für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und dem Förderbereich "frühkindliche Bildung" aus dem Konjunkturprogramm II. Bewilligt wurden insgesamt rund 339 Millionen Euro. Im Mittelpunkt der Anstrengungen steht der weitere Ausbau des Angebotes für die Unterdreijährigen. Das Ziel ist, bis zum Jahr 2013 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu schaffen und damit den Rechtsanspruch für Ein- und Zweijährige zu realisieren. Nach Minister Laschet ist Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg. „Bereits mit Beginn des neuen Kindergartenjahres, am 1. August 2010, steht das Geld für die Förderung von über 100.000 U3-Plätzen bereit."

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Handreichung Familienfreundliche Kommune 2010

Baden-Württemberg: Broschüre liefert 200 Aspekte zur Familienfreundlichkeit auf 64 Seiten

Seit Anfang 2007 können Kommunen wie auch Unternehmen im Land die „Handreichung Familienfreundliche Kommune“ nutzen, um die bestehenden Angebote zur Familienfreundlichkeit auf ihre Erfolge hin zu überprüfen und zu ergänzen. Jetzt wurde die Broschüre mit 64 Seiten um die beiden Handlungsfelder „Migranten“ und „Ältere“ erweitert. Die Broschüre bietet einen Kompass zur Analyse der aktuellen Situation einer Kommune. Sie gliedert sich nunmehr in neun Handlungsfelder. Damit können Kommunen, Institutionen und Organisationen mit Hilfe von über 200 Aspekten ihre lokale Familienfreundlichkeit analysieren.

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Aus dem Münsterland



Informationspaket zum Thema „Beruf und Pflege“

Kreis Steinfurt: Neue Rubrik der Kreisinitiative "Betriebsplus Familie"

Die Wirtschaftsförderung im Kreis Steinfurt (WESt) hat auf der Website der Kreisinitiative „Betriebsplus Familie“ eine eigene Rubrik zum Thema Beruf und Pflege eingerichtet. Dadurch soll der Tabuisierung des Themas „Pflege von Angehörigen“ insbesondere in der Arbeitswelt entgegen gewirkt werden. Auf der Homepage befinden sich sowohl Informationen, die das Thema aus Arbeitgebersicht beleuchten als auch Informationsmaterial, welches der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter an die Hand geben kann. Des Weiteren wurde ein Flyer erstellt, auf dem die mit der Pflegetätigkeit verbundenen Herausforderungen kurz skizziert und die Ansprechpartner der unabhängigen Pflegeberatung des Kreises Steinfurt genannt werden.

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FAMM-Intern



Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Mittelstand“

Pilotphase vor dem Abschluss

Die am 1. Oktober 2009 gestartete Pilotphase 1 der Entwicklung und Implementierung eines Qualitätssiegels speziell für kleinere und mittlere Unternehmen geht mit großen Schritten dem Ende zu. Acht Unternehmen bzw. Organisationen haben sich mittlerweile dem pilotierten Prüfverfahren vollständig unterzogen:

Haus Früchting
Personaldienstleistungen Job find 4 you
Stadtverwaltung Vreden
perbit Software GmbH
Bernd Münstermann GmbH & Co. KG
Göcking Konstruktion GmbH
Senger Consulting Wirtschafts- und Treuhand GmbH
Tischlerei Hans Stumpe Röwekamp & Stumpe GbR.

Im Laufe der nächsten drei Wochen werden die Endberichte für die einzelnen Unternehmen angefertigt werden.

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