Falls Ihr Unternehmen in punkto familienbewusster Personalpolitik eher am Anfang steht, bietet es sich an, mit der Potenzialberatung einzusteigen. Gefördert werden Zuschüsse zu den Beratungstagen in Höhe von 50 %, höchstens jedoch 500,- EUR pro Beratungstag. Die Anzahl der bewilligten Beratungstage ist abhängig von der Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten (maximal 10 Beratungstage für Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, maximal 15 Beratungstage für Unternehmen ab 50 Beschäftigten).
Unternehmen, die bereits auf gutem Wege sind und speziellen Beratungsbedarf hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitszeit haben, sollten eine Arbeitszeitberatung mit Schwerpunkt Verbindung von Familie und Beruf in Anspruch nehmen. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Entwicklung und Einführung neuer, flexibler Arbeitszeitmodelle in Ihr Unternehmen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Arbeitszeitberatung mit einer Anteilfinanzierung von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beratungstage, jedoch höchstens mit einem Zuschuss in Höhe von € 500,- pro Beratungstag. Auch hier ist die Anzahl der bewilligten Beratungstage abhängig von der Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten, und zwar für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 6 Tage und für Betriebe ab 50 Beschäftigten bis zu 9 Tage. Bitte beachten Sie: Wurde im Zeitraum von 3 Jahren vor Antragstellung eine Potenzialberatung gefördert, vermindert sich die Höchstzahl der geförderten Arbeitszeitberatungstage bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten um 2, bei sonstigen Unternehmen um 3 Beratungstage. Das gilt ebenso für die Beantragung von Potenzialberatung nach erfolgter Arbeitszeitberatung.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu Ihren Ansprechpartnern finden Sie unter
http://www.gib.nrw.de/arbeitsbereiche/beschaeftigungsfaehigkeit/
potenzialberatung?darstellungsart=themen&fieldset=programm