Dieses Bild verschärft sich noch dadurch, dass ein Teil der Beschäftigungsverhältnisse von Frauen Teilzeitarbeitsverhältnisse und sog. Minijobs ist. So zeigen Analysen, dass im Münsterland Wirtschaftszweige mit sehr hohem Frauenanteil wie dem Gastgewerbe und den haushaltsnahen Dienstleistungen fast ausschließlich geringfügig Beschäftigte einsetzen. Der Anteil von geringfügig Beschäftigten ist auch im Handel mit rund einem Drittel in unserer Region relativ hoch.*
Somit stellt nach unserer Einschätzung der Arbeitskreis „Frau&Beruf Münsterland“ zu Recht fest, dass das „Ziel einer Existenz sichernden Erwerbstätigkeit beider Geschlechter nicht erreicht“ ist.** Sicherlich wird dieses Ziel gesellschaftspolitisch nicht allgemein geteilt. Wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch ist es aber anzustreben, die im Vergleich mit dem männlichen Bevölkerungsanteil mindestens so gut ausgebildeten Frauen stärker entsprechend ihrer vorhandenen Qualifikationen und Kompetenzen in das Wirtschaftsleben zu integrieren als dies bislang der Fall ist. Folgerichtig heißt es explizit: „Vordringlich muss es in den nächsten Monaten darum gehen, ein Dauerproblem des münsterländischen Arbeitsmarktes anzugehen: die Frauenunterbeschäftigung bzw. –erwerbslosigkeit.“***
*Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (2006). Beschäftigungsentwicklung und Wirtschaftsstruktur.
**Entwurf Rahmenkonzeption zur Umsetzung des Gender Mainstreaming und der Förderung der Erwerbstätigkeit im Münsterland im Rahmen der ESF-kofinanzierten arbeitsmarktpolitischen Programme. Stand 14.08.2007.
***Regionalagentur Münsterland: Konzept zur Umsetzung der ESF-kofinanzierten Arbeitsmarktpolitik des Landes NRW im Münsterland im Zeitraum 2007-20013. Entwurf, Stand 10.10.2007. S. 6.