FAMM-Newsletter

April 2011

Panorama


Keine Zeit für emotionale Fürsorge

Eine Studie der Universität Bremen untersucht die Rahmenbedingungen in der ambulanten und stationären Altenpflege

Am Forschungszentrum Nachhaltigkeit (artec) der Universität Bremen wurde im Februar die Studie „Unsichtbare Pflegearbeit. Fürsorgliche Praxis auf der Suche nach Anerkennung“ veröffentlicht. Die Autoren befragten 65 Fach- und Führungskräfte der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege in unterschiedlichen Einrichtungen der Diakonie ausführlich über ihren Berufsalltag.

Den Ergebnissen zufolge nehmen die Pflegerinnen und Pfleger in der Gesellschaft einen Mangel an Wertschätzung und Anerkennung wahr. Dies betrifft das berufliche Ansehen, die eher geringe Bezahlung beziehungsweise die Reduzierung von Gehältern und die Rationalisierungskonzepte, die kaum Zeit für eine beziehungsorientierte Pflege lässt, wie sie eigentlich dem Berufsethos entspricht.

Die Pflegerinnen und Pfleger klagen, dass Emotions- und Interaktionsarbeit zur Unterstützung von Heilprozessen oder Linderung von Leiden zur kurz komme. Dabei seien diese kommunikativen Bestandteile guter Pflege auch für das Pflegepersonal als Erfahrung der Wertschätzung und Dankbarkeit wichtig, um mit den alltäglichen psychischen Belastungen umzugehen.

Laut Studie ist der Pflegeberuf zwar immer noch vornehmlich ein Frauenberuf, wird jedoch in Folge großer gesellschaftlicher Veränderungen im Geschlechterverhältnis zunehmend auch von Männern wahrgenommen. Bemerkenswerter Weise arbeiten in Pflegeberufen junge Väter ebenso wie junge Mütter während ihrer Elternzeit in Teilzeit, um Familie und Beruf zu vereinbaren.

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Familienfreundliche Arbeitszeiten in der Zeitarbeit

Pilotprojekt zeigt Zeitarbeitsunternehmen Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf

Ein am 21. Märt in Düsseldorf vorgestelltes Pilotprojekt mit sechs Zeitarbeitsunternehmen kommt zu dem Ergebnis, dass familienfreundliche Arbeitszeiten auch in der Zeitarbeitsbranche möglich sind. Initiert wurde das Projekt wurde im April 2008 von der Dortmunder Unternehmensberatung Sozialen Innovation GmbH, dem DGB NRW und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA).

Dabei entwickelten die beteiligten Zeitarbeitsunternehmen gemeinsam mit der Soziale Innovation GmbH individuell zugeschnittene Arbeitszeitmodelle, die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen können.

Nach Einschätzung der der Geschäftsführerin der Soziale Innovation GmbH, Dr. Cordula Sczesny, ist Zeitarbeit gerade für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer interessant. Bisher schienen die Flexibilitätsanforderungen in der Zeitarbeit jedoch nicht mit familiären Verpflichtungen vereinbar.

Dem Bundesverband der Zeitarbeit zufolge braucht es in der Branche noch „viel Überzeugungsarbeit“, bevor familienfreundliche Arbeitszeiten hier selbstverständlich sind. Die DGB NRW betonte die Notwendigikeit, an die im Projekt entwickelten Möglichkeiten anzuknüpfen und diese voranzutreiben.

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Weibliche Führungskräfte in den Dax-Konzernen

Eine Umfrage von „Welt Online“ beleuchtet den aktuellen Stand und die vorhandenden Fördermaßnahmen in 28 Unternehmen

Im Rahmen der Umfrage von „Welt Online“ unter den 30 Dax-Konzernen gaben 28 Firmen detailliert Auskunft über ihre Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen. 25 von 28 unterhalten bereits eigene Kindergärten, 24 bieten Lösungen für die Kinderbetreuung in Notfällen an, bei 22 laufen spezielle Mentoren-Programme, 21 Unternehmen fördern Frauennetzwerke und 19 führen Coachings für Frauen in Führungspositionen durch.

Trotz dieser Maßnahmen sind nach Angaben von „Welt Online“ von sämtlichen 189 Vorstandsposten der 30 Dax-Konzerne heute gerade fünf mit Frauen besetzt, was einer Quote von 2,7 Prozent entspricht. In den beiden Ebenen unter dem Vorstand liegen die Frauenanteile bei rund sieben beziehungsweise zehn Prozent.

Diese Lücke zwischen Theorie und Praxis sei „ungeschriebenen Gesetzen“ geschuldet, wie es David Juncke, Experte für Vereinbarkeit beim Forschungszentrum für familienbewusste Personalpolitik an der Uni Münster, formuliert. Laut Stefan Becker, dem Geschäftsführer der gemeinnützigen GmbH berufundfamilie, sorgen „heimliche Spielregeln“ dafür, dass in der alltäglichen Unternehmenskultur Heimarbeit bei Führungskräften noch nicht akzeptiert werde.

Noch seien bei Inanspruchnahme von Angeboten wie Telearbeit und Teilzeit Einbußen in der Karriere zu befürchten. Bisher haben sich sieben von 28 Dax-Unternehmen feste Ziele für Frauen in Führungspositionen gesetzt, so beispielsweise die Deutschen Telekom, die bis 2015 im oberen und mittleren Management 30 Prozent Frauen beschäftigen will. Mehrheitlich herrscht diesbezüglich jedoch Skepsis, gerade gegenüber politischen Vorgaben.

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Zunächst keine gesetzliche Quote für weibliche Führungskräfte

Das Treffen der Regierung mit den DAX-Unternehmen bringt keine Einigung über eine Quotenverpflichtung

Am 30. März trafen sich Vertreter der Bundesregierung mit Führungspersonen der 30 DAX-Unternehmen, um einen Konsens zur Frage der Frauenquote zu erzielen. Wie anschließend von den Teilnehmern mitgeteilt wurde, lehnten führende Wirtschaftsvertreter den Vier-Stufen-Plan von Familienministerin Kristina Schröder zur Einführung einer Quote ab.

Stattdessem kündigten die 30 DAX-Unternehmen an, im Laufe des Jahres individuelle Zielvorgaben für die Firmen zu veröffentlichen. Ministerin Schröder zeigte sich erfreut über dieses Ergebnis, da in ihren Augen ein wichtiger Prozess angestoßen wurde, in dem die Bundesregierung der Wirtschaft noch befristete Zeit für „substanzielle Verbesserungen“ einräume.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen kritisierte hingegen den Mangel an konkreten Ergebnissen. Für sie sei es zwar durchaus akzeptabel, den DAX-Unternehmen mehr Zeit zu lassen, dieser Prozess müsse aber einen „Endpunkt“ haben. Sie halte an dem Ziel fest, dass im Jahr 2020 30 Prozent der Führungspositionen mit Frauen besetzt sein müssten.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärte in einem Brief an die Bundesfamilienministerin, dass die EU-Kommission ab 2012 mit rechtlichen Instrumenten zugunsten einer Quote eingreifen werde, wenn es bis dahin nicht zu wesentlichen Verbesserungen käme.

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Kabinettsbeschluss zur Pflegezeit

Das neue Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf soll am 1. Januar in Kraft treten

Das Gesetz zur Familienpflegezeit wurde am Mittwoch, den 23. März, von Bundesfamilienministerin Schröder ins Bundeskabinett eingebracht und wird nun dem Bundestag zur Beratung vorgelegt. Es eröffnet abhängig Beschäftigten die Möglichkeit, zur Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit für die Dauer von zwei Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren.

Während der Familienpflegezeit würde der Beschäftigte 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens erhalten, auch wenn sich die Arbeitszeit auf 50 Prozent reduziert. Nach der Pflegezeit bekommt er dann bei voller Arbeitszeit weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, bis dieser „Gehaltsvorschuss“ wieder beglichen ist.

Für die Pflegezeit beantragt der Arbeitgeber, im Anschluss an eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine zinslose Vorfinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Zudem muss jeder Beschäftigte, sobald er die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, eine Versicherung abschließen, um die Risiken einer Erwerbsunfähigkeit zu minimieren.

Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren, dass es weiterhin keinen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit geben wird, sondern diese von der Zustimmung des Betriebes abhängig bleibt und zudem mit hohen Belastungen, wie den 25 Prozent Gehaltsabschlag, verbunden ist. Die Gewerkschaften lehnen zudem die damit verbundene Versicherungspflicht für Arbeitsnehmer ab.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums werden in Deutschland von den 2,38 Millionen Empfängern von Pflegeleistungen mehr als 1,6 Millionen Menschen zu Hause versorgt. 76 Prozent der Berufstätigen möchten ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst betreuen, wobei aber für 79 Prozent der Berufstätigen Beruf und Pflege bisher nicht gut vereinbar ist.

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Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kinderschutz

Bundeskinderschutzgesetz will auf Prävention und Intervention setzen

Das Bundeskabinett hat am 16. März ein neues Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Es soll einen „umfassenden, aktiven Kinderschutz“ und „sowohl Prävention als auch Intervention im Kinderschutz“ voranbringen. Es zielt nach Auskunft des Familienministeriums darauf, ein dichteres Netz zwischen allen betroffenen Akteure wie den Eltern, dem Kinderarzt oder der Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht aufzubauen.

Das Gesetz soll u.a. verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe einführen, zur Qualitätsentwicklung und -sicherung bezüglich der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen verpflichten, den Informationsaustausch zwischen den Jugendämtern garantieren und schon werdenden Eltern frühe Hilfe bieten.

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Fachtagung zum Ausbau der Kinderbetreuung

Das Bundesfamilienministerium eröffnete einen bundesweiten Erfahrungsaustausch

Das Bundesfamilienministerium, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatten zur Fachtagung am 4. April zum Thema "Gute kommunale Praxis für den Ausbau und die Qualität der Kinderbetreuung in Deutschland" eingeladen. Dabei tauschten sich kommunale Vertreterinnen und Vertreter aus ganz Deutschland über ihre Erfahrungen mit dem Ausbau der Kinderbetreuungsangebote aus.

Ab August 2013 wird es einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für Kinder nicht erst ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, sondern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geben. Ziel der Jugendämter ist es, bis dahin im bundesweiten Durchschnitt für 38 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zu schaffen.

Im März dieses Jahres wurden bundesweit rund 23 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut, dabei lagen die Betreuungsquoten in Ostdeutschland mit 48,1 Prozent deutlich höher als im Westen, wo sich indes seit 2006 das Angebot auf 17,4 Prozent verdoppelt hat.

Auf der Tagung in Berlin wurden Ansätze diskutiert, diesen Anteil weiter zu erhöhen. Dazu stellten auch Experten aus Wissenschaft und Politik Möglichkeiten vor, wie aus ihrer Sicht die Erweiterung des Betreuungsangebots umgesetzt werden kann. Das Bundesfamilienministerium betonte, es wolle in Zukunft einen engeren Dialog mit den kommunalen Entscheidungsträgern pflegen.

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Neue IAB- Infoplattform zum Thema „Gender Pay Gap“

Das Institut der Bundesagentur für Arbeit bietet gesammeltes Material rund um geschlechtsspezifische Lohnungleichheit in Deutschland

Dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge liegt der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen in Deutschland 23 Prozent unter dem der Männer, EU-weit beträgt die Differenz 17 Prozent. Ursachen dafür sind Erwerbsunterbrechungen, Konzentration in niedrig bezahlten Berufen, im Durchschnitt geringere Qualifikation, vermehrte Teilzeitarbeit, sowie geringer Aufstieg in Führungspositionen.

Das IAB stellt seit März auf einer neuen Infoplattform Aufsätze zum kostenlosen Download, Links und Literaturhinweise zur geschlechtsspezifischen Lohnungleichheit sowie zu deren Ursachen zur Verfügung. Neben empirischem Material und wissenschaftlichen Einschätzungen sind dort auch die Positionen unterschiedlicher politischer Akteure zu finden.

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Flexible Arbeitszeitgestaltung

Die G.I.B. bringt Themenspecial zum Thema Arbeitszeitmodelle und Wettbewerbsfähigkeit

Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) wendet sich mit ihrem Themenspecial „Arbeitszeitgestaltung“ vor allem an Beraterinnen und Beratern, die Unternehmen bei der Entwicklung neuer Arbeitszeitmodelle im Rahmen einer Potenzialberatung unterstützen. Flexiblen Arbeitszeiten tragen u.a. zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei und helfen somit den Unternehmen, personelle Ressourcen zu aufzubauen und zu sichern.

Auf den Seiten des Themenspezials finden sich Informationen und weiterführende Links zur Vorbereitung und Durchführung einer Potentialberatung im Handlungsfeld „Einführung moderner Arbeitszeiten“ benutzen können.

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Kostenlose Unterstützung für mobile Eltern

Das Internetportal „daipa.de“ bietet Informationen zu Still- und Wickelmöglichkeiten in fremden Städten

Durch ein deutschlandweites Verzeichnis aller öffentlich zugänglichen Wickelräume und Stillecken unterstützt das Projekt „daipa.de“ Eltern kostenlos dabei, auch in fremden Städten problemlos mit Kindern unterwegs zu sein.

Auf dem seit Dezember 2010 bestehende Online-Portal können alle, die sich in Ihrer Stadt auskennen, ihr Wissen über Wickelräum und Stillecken teilen. Die Informationen werden von den Betreibern gesichtet, gegebenenfalls überprüft und dann freigeschaltet. Inzwischen verzeichnet es aktuell 1200 kindefreundliche Spots in Deutschland.

Auch Kommunen können dort Still- und Wickelpunkte im eigenen Einzugsbereich kostenfrei online veröffentlichen und so ihr familienfreundliches Profil schärfen.

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Aus dem Münsterland


Modellprojekt „PFAU“

In Rosendahl testet die Schönox GmbH den Pflegekoffer

Das Projekt „PFAU Pflege - Arbeit - Unternehmen“, durchgeführt von der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH (wfc), vom INFA-ISFM-Institut an der Fachhochschule Münster sowie der Familienbildungsstätte Dülmen, bietet mit dem Pflegekoffer ein Instrumentarium, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern hilft, Beruf und häusliche Pflege von Angehörigen zu verbinden.

Zum ersten Mal wird der „betriebliche Pflegekoffer“ seit dem 6. April bei der „Schönox“ GmbH in Rosendahl getestet und soll bis zum Jahresende allen interessierten Betrieben aus dem Kreis Coesfeld zur Verfügung stehen.

Darin entalten sind Informationen über personalpolitische, rechtliche und steuerliche Aspekte rund um die Pflege sowie einen Leitfaden zum Aufbau tragfähiger Lösungen zur Vereinbarkeit der Pflege mit Berufstätigkeit. Der Pflegekoffer bietet außerdem Material zur betrieblichen Kommunikation des Themas und eine Schulung für „betriebliche Pflegelotsen“.

Die Firma Schönox, bei der das Thema „Pflege und Beruf“ durch betroffene Mitarbeiter präsent geworden ist, will mit Hilfe des Projekts einen offenen, toleranten Umgang mit Vereinbarkeitsmodellen erreichen. Der Pflegekoffer ist bei ausgebildeten Ansprechpartnern in der Personalabteilung und im Betriebsrat angesiedelt.

Nach Einschätzung der wfc wird der Bedarf an geeigneten Modellen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf anwachsen, da durch den demographischen Wandel auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigen wird – Prognosen zufolge um bis zu 40 Prozent bis zum Jahr 2030.

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Zertifizierung kompetenter Tageseltern

In Lengerich erhalten 15 Tagesmütter eine formelle Bescheinigung über ihre Qualifikation

15 Frauen aus dem Einzugsbereich der Jugendämter des Altkreises Tecklenburg und der Stadt Ibbenbüren habe die Qualifikation für Tageseltern nach dem Ausbildungsplan des Deutschen Jugendinstituts abgeschlossen.

Nach Auskunft der Veranstalter, dem Fachdienst Kindertagespflege des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und der Familienbildungsstätte Ibbenbüren, erhielten sie bei 50 Treffen insgesamt 160 Unterrichtsstunden zu pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen. Für die Verleihung der formellen Bescheinigung mussten sie zudem eine schriftliche Hausaufgabe und ein Prüfungsspräch bestehen.

Dem SkF zufolge steht die Verleihung der formellen Kompetenznachweise vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Nachfrage nach gut ausgebildeten Tageseltern, dem steigenden Qualitätsanspruch und den Besonderheiten dieser „familiennahen Betreuungsform“.

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