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FAMM-Newsletter

November 2010


Panorama

Netzwerkveranstaltung der Lokalen Bündnisse für Familie

FAMM Projekt in München vorgestellt

Auf der Netzwerkkonferenz der Bundesinitiative "Lokale Bündnisse für Familie" am 25. Oktober 2010 in München standen innovative Projekte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Mittelpunkt.

Die teilnehmenden Unternehmen, Kommunen und Verbänden waren sich darin einig, dass Familienfreundlichkeit angesichts des Fachkräftemangels ein entscheidender Vorteil im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte ist. Wie Hermann Kues, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium betonte, sind familiengerechte Rahmenbedingungen für ganze Regionen bei der Bewältigung des Strukturwandels von Bedeutung.

Bundesweit sind rund 80 Prozent der Unternehmen der Ansicht, dass Familienfreundlichkeit für ihr Wohlergehen wichtig ist. Prof. Erich Greipl, Präsident der IHK für München und Oberbayern, sieht in den innovativen Konzepten für berufstätige Eltern ein unabdingbares Mittel, Familien vor Ort zu binden und die Attraktivität des Standorts zu erhöhen und will daher die „Lokalen Bündnisse für Familie“ weiter unterstützen.

Im Rahmen eines Workshops stellen Dr. Julia aus der Wiesche und Marcus Flachmeyer für das FAMM Projekt Strategien zur Gewinnung von Unternehmen für Lokale Bündnisse vor.

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Start der Initiative "Familienbewusste Arbeitszeiten"

Gemeinsame Kampagne von Bundesfamilienministerium und DIHK für noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Am 29. Oktober eröffneten Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Hans Heinrich Driftmann, die Initiative "Familienbewusste Arbeitszeiten“, deren Ziel es ist, Betrieben Anregungen zu flexibleren und damit familienfreundlicheren Arbeitszeitmodellen zu geben. Flexible Arbeitszeiten heißt Alternativen zu den üblichen Optionen „Vollzeit“- und „halbtags“ zu schaffen, z.B. Modelle mit 30 bis 35 Stunden Wochenarbeitszeit. Dadurch sollen Berufstätigkeit und die Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen besser vereinbar sein.

Wirtschaft und Gesellschaft seien darauf angewiesen, „dass Menschen Zeit für Verantwortung haben und gleichzeitig Leistung in ihrem Beruf bringen können“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder zum Start der Initiative. Nach Einschätzung von DIHK-Präsident Driftmann sind innovative Arbeitszeitmodelle auch unverzichtbar, um Mitarbeiter an Unternehmen zu binden und neue qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, denn der Bedarf unter Arbeitnehmern sei groß.

96 Prozent der Eltern wünschen sich mehr Flexibilität der Arbeitszeiten. Und für 90 Prozent der Eltern ist Familienfreundlichkeit bei der Wahl des Arbeitgebers mindestens genauso wichtig wie das Gehalt. Unternehmen können mit neuen Arbeitszeitangeboten im zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmer also an Attraktivität zulegen und gewinnen selbst an Flexibilität bei der Personaleinsatzplanung, besonders bei der Abdeckung von Randzeiten.

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Bundeskongress des Nationalen Zentrums „Frühe Hilfen“

Nach positiven Erfahrungen in den Modellprojekten ist ein Bundeskinderschutzgesetz mit mehr Frühen Hilfen in Planung

Auf dem Kongress "Von Anfang an. Gemeinsam" am 13. und 14. Oktober wurden die Erfolge des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" vorgestellt, welches das Bundesfamilienministerium vor vier Jahren startete. Die Arbeit in den verschiedenen Modellprojekten zeige die Bedeutung von frühzeitigen Hilfsangeboten und präventiven Maßnahmen, die nicht erst einsetzen, „wenn das Wohl des Kindes bereits gefährdet ist“, so Ministerin Kristina Schröder.

Durch systemübergreifende Kooperation, zum Beispiel zwischen Jugendämtern, Schwangerschaftsberatungsstellen und Hebammen, sollen Familien mit Problemen frühzeitig unterstützt werden, möglichst schon ab der Schwangerschaft. Zu diesem Zweck wurde im Rahmen des Aktionsprogramms im Frühjahr 2007 das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) gegründet.

Den wissenschaftlichen Erhebungen des NZFH und den Erfahrungen der Kommunen zufolge trugen die Frühen Hilfen im Projekt unter anderem dazu bei, Depressionen und Stressbelastungen von Müttern zu vermeiden, die Qualität der Mutter-Kind-Beziehung zu verbessern und Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung vorzubeugen. Insgesamt führe der Ausbau der Frühen Hilfen zur verbesserten Früherkennung von familiären Problemlagen. Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, wies darauf hin, dass nun die Erfolg versprechenden Konzepte weiter verbessert und in ein Regelsystem verankern werden müssen.

Für die kommenden vier Jahre hat das BMFSFJ dem NZFH eine Weiterförderung in Höhe von acht Mio. Euro zugesagt und möchte die „wertvollen Ansätze“ Früher Hilfen deutschlandweit in die Praxis überführen. Die Bundesfamilienministerin kündigte an, noch in diesem Jahr ein neues Bundeskinderschutzgesetz auf den Weg bringen zu wollen.

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Bund prüft die Kostenbeteiligung der Länder am Kita-Ausbau

Gutachten des Bundesfamilienministeriums über die korrekte Verwendung der Bundesmittel

Mit einem Gutachten lässt das Bundesfamilienministerium derzeit prüfen, inwieweit die Länder bisher ihren Verpflichtungen beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachgekommen sind. Es soll sichergestellt werden, dass die Mittel des Bundes bei den Kommunen ankommen und die vereinbarten Eigenanteile der Länder und Kommunen an den Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro tatsächlich eingebracht werden.

Auf dem Krippengipfel 2007 hatten sich Bund, Ländern und Kommunen darauf verständigt, bis 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Bundesfamilienministerin Schröder betonte, dass der Anteil des Bundes von vier Milliarden Euro, der mehr als die Hälfte der Kosten für neue oder gesicherte Kita-Plätze bis 2013 deckt, auch von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen unangetastet bleibt.

Zudem können Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Infrastruktur der frühkindlichen Bildung genutzt werden. Ab 2014 beteiligt sich der Bund außerdem mit rund 770 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten für den laufenden Betrieb.

Dennoch bleibe die Kinderbetreuung eine „zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Schröder, und müsse in einem gemeinsamen „Kraftakt“ gestemmt werden. Laut Grundgesetz liegt die Finanzverantwortung für Aufgaben der Kinderbetreuung bei den Ländern.

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Aus dem Münsterland



Familienfreundliche Personalpolitik im Unternehmen kommunizieren

FAMM Veranstaltung in Oelde

Familienfreundlichkeit bei der Wahl eines Arbeitgebers steht bei den meisten Berufstätigen ganz oben auf der Prioritätenliste. Viele Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten bereits dabei, Berufs- und Familienleben besser zu vereinbaren.

Doch wie kommunizieren Unternehmen erfolgreich und nachhaltig ihre Angebote familienbewusster Personalpolitik nach innen? Wie kann ein Unternehmen offensiv mit einer guten Vereinbarkeit von Arbeit und Familie werben, ohne gleich allzu hohe Erwartungen zu wecken? Die interne Unternehmenskommunikation muss gut durchdacht und vor allem glaubwürdig sein, damit sie gelingt. Mit diesen Fragen befasste sich am 28. Oktober eine gut besuchte FAMM Informationsveranstaltung bei FLAIR Modellbrillen in Oelde.

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Urteil des Verfassungsgerichtshofes Münster zur U3-Betreuung

NRW Regierung in der Pflicht

Das höchste Gericht des Landes gab den Verfassungsbeschwerden von 17 kreisfreien Städten (Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herne, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal) und von zwei Kreisen (Düren, Wesel) statt. Mit dem Urteil ist nun die NRW-Regierung in der Pflicht. Sie muss ein Finanzierungsmodell entwickeln, das die Kommunen stärker als bisher unterstützt.

In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, die beanstandete Regelung verstoße gegen das seit 2004 landesverfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip. Dieses Prinzip verpflichte den Landesgesetzgeber bei der Übertragung neuer oder der Veränderung bestehender kommunaler Aufgaben, gleichzeitig einen finanziellen Ausgleich für die entstehenden notwendigen, durchschnittlichen Ausgaben zu schaffen.

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Überalterung der Region Münsterland schreitet voran

Nach neuesten Berechnungen steigt das Durchschnittsalter bis 2030 um 6,3 Jahre

Eine erstmals vorgelegte Modellrechnung prognostiziert eine erheblich schnellere Alterung der Bevölkerung im Münsterland als bisher von Experten angenommen. Viele Städte bekommen dies schon durch Kindergärtenschließungen, sinkende Steuereinnahmen und Probleme bei der Besetzung von Stellen durch Nachwuchskräfte zu spüren.

Insgesamt ist der Regierungsbezirk jetzt schon mit einem Bevölkerungsrückgang konfrontiert, auch verursacht durch die höhere Anzahl an Sterbefällen im Vergleich zur Geburtenrate. Lediglich in der Stadt Münster übersteigt die Zahl der Geburten mit 2542 die der Sterbefälle um 122 Personen. Nur für sie und den Kreis Borken werden bis 2030 steigende Einwohnerzahlen angenommen. In diesem Zusammenhang forderte Münsters Regierungspräsident Peter Paziorek, dass alles getan werden müsse, um Fach- und Führungskräfte gut auszubilden und in der Region zu halten.

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Unternehmen fürchten den Fachkräftemangel

Umfrage der IHK verdeutlicht Sorgen im Hinblick auf künftige Stellenbesetzungen

Eine neue Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zeigt, dass inzwischen neun von zehn Unternehmen im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region aufgrund des demographischen Wandels Probleme auf sich zukommen sehen. Zwei Drittel der Unternehmen gehen davon aus, künftig vom Fachkräftemangel betroffen zu sein. Ein Drittel, im Handel sogar die Hälfte der Unternehmen, erwartet Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen.

IHK-Hauptgeschäftsführer Karl-Friedrich Schulte-Uebbing bezeichnete diese Sorgen angesichts der vorliegenden Prognosen als berechtigt, da vorsichtigen Berechnungen zufolge das Münsterland und die Emscher-Lippe-Region bis zum Jahr 2030 rund 85.000 Erwerbspersonen verlieren. Pessimistischere Analysen rechnen sogar mit einem Verlust von knapp 200.000 Erwerbspersonen in diesem Zeitraum.

Ein weiterer Effekt der voranschreitenden Alterung der Gesellschaft ist die Verschiebung der Altersstruktur in den Betrieben selbst. Jedes zweite Unternehmen wird davon betroffen sein, „dass die Belegschaft immer älter wird“, erklärt Schulte-Uebbing die Sorge der Unternehmen. Um abzuschätzen, ob sie für die Zukunft gerüstet sind, können die Unternehmen den von der IHK im Internet angebotenen „Demografierechner“ nutzen.

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Positive Arbeitsmarktentwicklung im Münsterland deutlich spürbar

Vor allem die Jugendarbeitslosigkeit geht zurück

Laut regionaler Erwerbslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit ging die Arbeitslosigkeit der unter 25-Jährigen von 4.700 im September auf knapp unter 4.000 im Oktober zurück. Die Arbeitslosenquote sank im Vergleich zum Oktober 2009 von 5,4 auf 4,8 Prozent.

Das Münsterland ist insgesamt die Region mit der besten Beschäftigungsquote in Nordrhein-Westfalen. Die geringste Arbeitslosigkeit herrscht im Kreis Coesfeld.

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Registergericht: Amtsgericht Münster
Registernummer: Blatt 4201
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Marcus Flachmeyer