Das Projekt „Netzwerk FAMILIE - ARBEIT - MITTELSTAND im MÜNSTERLAND – FAMM“ ist abgeschlossen. Diese Projektwebsite www.fam-muensterland.de steht weiterhin für alle Interessierten offen, sie wird allerdings nicht mehr aktualisiert.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch nach Projektabschluss für uns und unsere Partnerorganisationen ein wichtiges Anliegen. Verfolgen Sie auf unserer Homepage www.heurekanet.de, wie wir die Vereinbarkeit in der Gesundheitswirtschaft mit dem Projekt ampaq und im Maschinen- und Anlagenbau mit dem Projekt FAM²TEC voranbringen.


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FAMM Webseite am 29.03.2024
Elterngeld

Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied.

Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden. Alle Eltern bekommen mindestens 300 Euro Elterngeld, den so genannten Mindestbetrag. Diese 300 Euro Mindestbetrag werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Maximal wird ein Elterngeld von 1.800 Euro gewährt. Dieser Höchstbetrag kann sich aber um den Geschwisterbonus erhöhen. Für Mehrlinge gibt es darüber hinaus einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro je Mehrling Extra-Elterngeld. Eine Familie mit Zwillingen kann so maximal 2.100 Euro Elterngeld pro Monat bekommen.

Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, die so genannten Partnermonate, wenn sie für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Auf Wunsch der Eltern ist eine Dehnung der Auszahlungen möglich. Bei dieser Dehnungsoption werden die monatlichen Elterngeld-Zahlungen auf Wunsch der Eltern halbiert und somit die Auszahlungsdauer verdoppelt. Das Elterngeld wird nicht versteuert, es wird steuer- und abgabenfrei gewährt. Allerdings wird das Elterngeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt. Durch diese Maßnahme schöpft der Staat einen Teil des gezahlten Elterngeldes über die Steuererklärung wieder ab.

Eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug des Elterngeldes ist möglich. Die Arbeitszeit darf im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit werden nicht zu 100 Prozent auf das Elterngeld angerechnet. Sie vermindern den Anspruch auf das Elterngeld nur anteilig. Das Bundesfamilienministerium will künftig auch Großeltern den Anspruch auf eine berufliche Auszeit zur Betreuung ihrer Enkelkinder einräumen. Derzeit wird an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung gearbeitet. Die Freistellung soll Großeltern für Kinder gewährt werden, deren Eltern minderjährig sind und/ oder sich noch in der Ausbildung im ersten Bildungsweg befinden. Als Voraussetzung gilt auch, dass das Enkelkind mit den Großeltern in einem Haushalt lebt. Eine weitere Änderung ist beim Elterngeld vorgesehen: Danach sollen Väter und Mütter, die bereits Elterngeld beantragt haben, einmalig die Möglichkeit erhalten, ihren Antrag zu revidieren und die Bezugsdauer noch einmal neu zwischen sich aufzuteilen. Bisher ist dies nur in Härtefällen möglich.

Nähere Infos zum Elterngeld, insbesondere zur Höhe, sind zu finden unter: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/